Online-Vortragsreihe 2023

Online-Vortragsreihe 2023
2. September 2023
10:00 - 11:30
Vortrag, Deutsch
Vortrag zum WCCM Jahresthema: Metanoia – Von der Wunde zum Wunder – Wie man mit innerem Schmerz auf kontemplative Weise umgehen kann. Mit Geert Van Malderen. Keine Anmeldung nötig.

Vortragsreihe in deutscher Sprache zum WCCM-Jahresthema des Jahres 2023
„Metanoia – Let your minds be remade“.

 

Thema des 2. September: “Von der Wunde zum Wunder”

– Wie man mit innerem Schmerz auf kontemplative Weise umgehen kann –

 

 

 

Referent: Geert Van Malderen
Lehrer für katholische Theologie, lebt als Mitglied der Kerngemeinschaft in Bonnevaux und ist dort Koordinator der Abtei.  Er meditiert seit 1999 in der Tradition von John Main und ist seit 2020 WCCM-Oblate. Er ist Absolvent des WCCM Teacher-Leader-Programms und hat bereits beim Treffen der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in Marburg in diesem Jahr mit einem deutschsprachigen Vortrag unsere Gemeinschaft unterstützt und uns wertvolle Impulse gegeben.

 

 


Keine Anmeldung nötig. Der Vortrag ist kostenfrei, Spenden auf unser Vereinskonto sind immer willkommen.

 


 

Sie wollen das Anliegen der christlichen Meditation finanziell unterstützen?

Dann können Sie der Gesellschaft für christliche Meditation eine Spende überweisen. Sie können angeben, ob die Spende der allgemeinen satzungsgemäßen Bestimmung dienen soll, oder ob Sie konkrete Anliegen unterstützen wollen, wie. z.B. das neue Meditationszentrum in Bonnevaux oder den Stipendienfonds, welcher auch Meditierenden ärmerer Länder einen Aufenthalt in Bonnevaux ermöglichen soll.

Bankverbindung: Gesellschaft für christliche Meditation e.V.
Kreissparkasse Waiblingen,
BIC: SOLADES1WBN,
IBAN: DE26602500100015128197

Zu Beginn des nächsten Jahres geht Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.

Die Gesellschaft für christliche Meditation e.V. ist wegen Förderung der Religion und Förderung der Volksbildung nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, StNr. 27/656/57316 vom 13.06.2017 nach §5 Abs. 1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

 

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